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   AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20   

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https://dejure.org/2020,81329
AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20 (https://dejure.org/2020,81329)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.12.2020 - 31 C 3983/20 (https://dejure.org/2020,81329)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 31 C 3983/20 (https://dejure.org/2020,81329)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    Er hat im Rahmen des ihm Zumutbaren nachvollziehbar vorzutragen, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wisse und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen (BGH, Urteil vom 30.03.2017, AZ. I ZR 19/16 - "LOUD", zitiert nach beck-online), so dass das Gericht zu der Beurteilung in die Lage versetzt wird, ob eine Täterschaft Dritter ernsthaft in Betracht kommt und ob der Anschlussinhaber alle ihm zumutbaren Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    Denn trägt der Verletzte substantiiert unter Darstellung der Ermittlungsmethode vor, dass zuverlässig festgestellt wurde, dass die Rechtsverletzung von einer bestimmten IP-Adresse aus begangen wurde, die nach Auskunft des Internetproviders zum Tatzeitpunkt dem in Anspruch Genommenen zugeordnet war, genügt ein einfaches Bestreiten oder der Vortrag nicht, es müsse ein Ermittlungsfehler vorgelegen haben (BGH, Urteil vom 12.5. 2010 - I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens", zitiert nach beck-online).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    In der Rechtsprechung werden teilweise für das Angebot von Musikaufnahmen über Filesharingnetzwerke im Internet jeweils 200,- pro Musiktitel als angemessener Schadensersatz angesehen (BGH, Urteil vom 11.6.2015 - I ZR 75/14 - Tauschbörse III; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.7.2014 - 11 U 115/13 ; LG Köln, Urteil vom 2.6.2016, AZ.
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    Die Abmahnkosten gegenüber dem Anschlussinhaber werden grundsätzlich auch vom Schutzzweck des § 97 Abs. 2 UrhG erfasst (BGH, Urteil vom 22.03.2018 - AZ. I ZR 265/16, zitiert nach beck-online).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    In der Rechtsprechung werden teilweise für das Angebot von Musikaufnahmen über Filesharingnetzwerke im Internet jeweils 200,- pro Musiktitel als angemessener Schadensersatz angesehen (BGH, Urteil vom 11.6.2015 - I ZR 75/14 - Tauschbörse III; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.7.2014 - 11 U 115/13 ; LG Köln, Urteil vom 2.6.2016, AZ.
  • LG Köln, 02.06.2016 - 14 S 21/14

    Haftung eines Anschlussinhabers für illegales Filesharing

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    14 S 21/14; jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG München, 01.10.2012 - 6 W 1705/12

    Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    Soweit der Beklagte zu bedenken gibt, dass oftmals Schwierigkeiten bei der Zeitnahme zu Fehlern bei der Zuordnung von IP-Adressen führten, so handelt es sich hierbei um pauschale Ausführungen, welche gegenüber den konkreten Ausführungen der Klägerseite (etwa betreffend den laufenden Abgleich der internen Uhr des Ermittlungssystems mit der vom Physikalisch-Technischen Bundanstalt Braunschweig (PTB) ermittelten Zeit) unbeachtlich sind, zumal es auch fernliegend erscheint, dass der Anschluss des Beklagten bezüglich beider klägerseits beim Provider angefragten Zeitpunkte falsch ermittelt worden sein soll (vgl. ähnlich OLG München, Beschluss vom 01.10.2012 - 6 W 1705/12, zitiert nach beck-online).
  • AG Saarbrücken, 13.09.2017 - 121 C 309/17

    Filesharing - Öffentliche Zugänglichmachung eines Musikalbums durch Filesharing:

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2020 - 31 C 3983/20
    Die zeitliche Dauer des Eingriffs in das Aufführungsrecht des § 19a UrhG ist nach hier vertretener Auffassung insofern bedeutsam, als dass hiervon die Möglichkeit der Vervielfältigung abhängt (vgl. AG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2017 - 121 C 309/17-09, zitiert nach beck-online).
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